Allgemeine Geschäftsbedingung
 
Wettarten
Ergänzungen
Auszahlungen
Auszahlungslimitierungen
Wettstreitigkeiten
Wettvermittlung
Regelungen für GB
Regelungen für USA
 
1.
Jeder beim Buchmacher abgeschlossenen Wette (auch Vermittlungswetten nach Ziff. IV. 3. ) liegen die nachstehenden Wettbedingungen zugrunde. Mit Abschluss der Wette erklärt der Wettnehmer, dass er die im Wettlokal deutlich sichtbar ausgehängten Wettbedingungen hat zur Kenntnis nehmen können und deren Geltung für die Wette anerkennt.
 
2.

Der Buchmacher nimmt laut Rennwett- und Lotteriegesetz Wetten an, die sich auf öffentliche Leistungsprüfungen für Pferde beziehen oder damit zusammenhängen. Dem Buchmacher steht es frei, die Annahme einzelner Wetten abzulehnen sowie die Höchstauszahlungen herauf- oder herabzusetzen. Dieses muss vom Buchmacher auf dem Wettschein vermerkt sein.

Mit Abgabe der Wette erklärt der Wettnehmer, dass er vom Ausgang des Rennens keine Kenntnis hat.

 
3. Beim Abschluss von Buchmacherwetten hat der Wettnehmer ein Aufgeld von 15% zuzüglich zum Wetteinsatz zu zahlen.
 
4.
Die auf dem Wettschein eingetragene Nummer bedeutet den Namen des Pferdes. Bei Nichtübereinstimmung von Starterliste und Rennsportzeitung durch Druckfehler gilt die Nummerierung der Rennsportzeitung. Läuft ein Pferd zweimal am Tag, gelten alle Wetten nur für den ersten Start, sofern das Rennen nicht vorgeschrieben ist. Sind auf einem Wettschein Nummer und Pferdename vermerkt, ist der Pferdename maßgebend.
 
5.
Wenn ein annulliertes Rennen am selben Tag noch einmal gelaufen wird, gilt die Wette für dieses Rennen. Wird ein Rennen auf einen anderen Renntag verlegt, so sind alle Wetten über dieses Rennen offen; die Einsätze werden zurückgezahlt.
 
6.
Wettscheine sind bei Entgegennahme auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
 
7.
Die Wette ist abgeschlossen, wenn sie rechtzeitig in voller Höhe bezahlt und in den Hauptrechner des Buchmachers bzw. des Vermittlers abgespeichert ist sowie ein vollständiger Wettschein vom Rechner ausgedruckt und an den Wettnehmer ausgehändigt wurde. Die einverständliche Belassung des Wettscheins durch den Wettnehmer beim Buchmacher steht der Aushändigung gleich.
 
8.
Für die Übermittlung sämtlicher Renn-Nachrichten kann der Buchmacher keine Haftung übernehmen, da er die Nachrichten von dritter Stelle bezieht und auf deren Inhalt keinen Einfluss hat. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung des Buchmachers für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Buchmachers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Buchmachers steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Buchmachers gleich.
 
9.

Die auf dem Wettschein aufgedruckte Zeit gilt als Annahmezeit. Liegt die Annahmezeit nach der effektiven Startzeit (nicht Planstartzeit), ist die Wette ungültig. Sie wird wie ein Nichtläufer behandelt und der Einsatz wird zurückbezahlt. Effektiver Start ist die in den Rennsportzeitungen nach dem Rennen veröffentlichte Zeit.

Beispiel:

 
  Startzeit (tatsächlich)
15.22 Uhr  
  Annahmezeit:
15.23 Uhr ungültig
  Annahmezeit: 15.22 Uhr und früher die Wette ist rechtsgültig
 
10.
Die Annahme von Buchmacherwetten durch Computerkassen erfolgt ohne Überprüfungspflicht des Buchmachers oder seiner Angestellten. Maßgebender die Gültigkeit ist die im Computer unter der Wettscheinnummer abgespeicherte Wette.
 
11.
Änderungen der Eintragungen oder andere Manipulationen auf dem Originalwettschein machen die Wette ungültig und schließen einen Gewinnanspruch oder eine Rückzahlung des Einsatzes aus.
 
12. Mindesteinsätze: pro Wette:
pro Wettschein:
Euro
Euro
 
13.
Für den Fall, dass einzelne der vor- und nachstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt der Wettvertrag an sich wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, richtet sich der Inhalt des Wettvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 1 und 2 BGB).

 

 

Wettarten
 
Beim Buchmacher können die nachstehend aufgeführten Wetten getätigt werden. Darüber hinaus können andere Wetten nach besonderen Vereinbarungen abgeschlossen werden, deren Konditionen und Quotenerrechnung in Zusatzbestimmungen zu diesen Wettbedingungen bekanntgemacht werden. Bei allen Wettarten ist Voraussetzung für den Gewinnanspruch, dass die gewetteten Pferde nicht „ohne Wetten" gelaufen sind. Bei totem Rennen erfolgt in den betroffenen Wettarten eine Teilung der Quoten.
 
a) Einzelwette
 
Siegwetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Erster durch den Totalisator ausgewiesen wird .

Platzwetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Erster oder Zweiter, bzw. Erster, Zweiter oder Dritter, bzw. Erster, Zweiter Dritter oder Vierter durch den Totalisator ausgewiesen wird. Über den vierten Platz hinaus sind alle Platzwetten verloren, auch wenn der Totalisator eine fünfte Platzquote ausweist.

Ita-Wetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl mindestens vier Pferde betragen hat. Die Berechnung der Ita-Wetten erfolgt unter Zugrundelegung der zweiten Platzquote:

bei 2 Platzquoten zweite Platzquote mal 2
bei 3 Platzquoten zweite Platzquote mal 2,5

Ist in einem Rennen die Quote der Zweierwette niedriger als die Ita-Quote, gilt die Quote der Zweierwette als Ita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, sind alle Ita-Wetten verloren.

Bei der Ita-Wette gibt es keine Stallwette.

Bei der Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die bei dem Buchmacher getätigten Ita-Wetten auf der Grundlage: Platzquote 10 für 10 errechnet.

Trita-Wetten sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Dritter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl in Deutschland mindestens sieben und sonst mindestens acht Pferde betragen hat.

Die Berechnung der Trita-Wetten erfolgt unter Zugrundelegung der dritten Platzquote: Die Trita-Quote beträgt das 2,5 fache der dritten Platzquote.

Beispiel:
3. Platzquote = 24 für 10 = 60 für 10 Trita-Quote

Ist in einem Rennen die Quote der Dreierwette niedriger als die Trita-Quote, gilt die Quote der Dreierwette als Trita-Quote.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, sind alle Trita-Wetten verloren.

Bei der Trita-Wette gibt es keine Stallwette.

Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die bei dem Buchmacher getätigten Trita-Wetten auf der Grundlage: Platzquote 10 für 10 errechnet.

Stallwetten sind Wetten, bei denen nicht das einzelne Pferd, sondern ein bestimmter Stall gewettet wird.

Zweierwetten (Einlaufwetten, kleiner Einlauf) sind getroffen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eins der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zweierwetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zweierwettenquote gibt.

Bei der Zweierwette gibt es keine Stallwette.

Zwillingswetten sind getroffen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zwillingswetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zwillingswetten-Quote gibt.

Bei der Zwillingswette gibt es keine Stallwette.

Platzzwillingswetten sind getroffen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter, Erster und Dritter oder Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, sind alle Platzzwillingswetten verloren, sofern es am Totalisator keine Platzzwillings-Quote gibt.

Laufen in einem Rennen weniger als acht Starter, werden die Platzzwillings-Wetten zurückgezahlt, sofern der Totalisator kein Platzzwillings-Quoten errechnet.

Bei der Platzzwillingswette gibt es keine Stallwette.

Dreierwetten (großer Einlauf) sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolgen ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Gibt es in einem Rennen am Totalisator keine Dreierwette, wird der Einsatz zurückgezahlt.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, richtet sich der Buchmacher nach der Regelung am Totalisator.

Tiercé-Wetten sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter undDritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Die Berechnung der Tiercé-Quote erfolgt unter Zugrundelegung der Sieg- und Platz-Quoten: Tiercé-Quote = (Siegquote x 2. Platzquote x 3. Platzquote) : 15.

Hat ein Stallpferd gewonnen und ist die Sieg-Quote kleiner als die erste Platzquote, wird das 2,5-fache der ersten Platzquote als Siegquote in Anrechnung gebracht.

Ist die Tiercé-Quote niedriger als die Trio-Quote, gilt: Trio-Quote x 1,1 = Tiercé-Quote. Nachkommastellen werden gerundet.

Bei Rückzahlung der Siegwetten am Totalisator werden die bei den Buchmachern getätigten Tiercé-Wetten auf der Grundlage Siegtoto-Quote 11 für 10 errechnet, sofern auch die Platztoto-Quoten zurückgezahlt werden; sonst 10 für 10.

Bei Rückzahlung der Platz-Wetten am französischen Totalisator werden die bei den Buchmachern getätigten Tiercé-Wetten auf der Grundlage Platztoto-Quote, bzw. -Quoten 10 für 10 errechnet.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, sind alle Tiercé-Wetten verloren.

Bei der Tiercé-Wette gibt es keine Stallwette.

Drillings-Wetten (Trio-Wetten) sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Wird am Totalisator die Trio-Quote errechnet, erfolgt die Auszahlung der Drillingswette mit der Trio-Quote. Wird die Trio-Wette am Totalisator nicht getroffen, zahlt der Buchmacher für die richtig getroffene Wette die ausgerechnete Drillings-Quote bis maximal 50.000:10. Ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator (z.B. Auszahlung auf die ersten beiden Pferde) sind beim Buchmacher alle anderen Wetten verloren.

Die Berechnung der Ersatzquote erfolgt unter Zugrundelegung der drei Platzquoten: Die Platzgewinne der drei Platzquoten zusammengezogen ergeben die Grundzahl.

 
a) Grundzahl bis 25 mal
6 plus 10 = Drillingsquote
 
b) Grundzahl 26 bis 40 mal
7 plus 10 = Drillingsquote
 
c) Grundzahl 41 bis 50 mal
8 plus 10 = Drillingsquote
 
d) Grundzahl 51 bis 60 mal
15 plus 10 = Drillingsquote
 
e) Grundzahl 61 bis 70 mal
18 plus 10 = Drillingsquote
 
f) Grundzahl 71 bis 80 mal
21 plus 10 = Drillingsquote
 
g) Grundzahl 81 bis 90 mal
24 plus 10 = Drillingsquote
 
 
u.s.w.
Beispiel: Toto 30/14-12-16
Berechnung 4 + 2 + 6 = 12 mal 6 = 72 plus 10 = 82
 
Falls der Totalisator auf Grund besonderer Umstände Platzwetten zurückzahlt, werden die Quoten von 11 für 10 zugrundegelegt. Das Gleiche gilt für Fälle, in denen der Totalisator von sich aus 10 für 10 errechnet.

Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, sind alle Drillingswetten (Trio-Wetten) verloren, sofern es keine Drillings-Quote (Trio-Quote) am französischen Totalisator gibt.

Laufen in einem Rennen weniger als 8 Starter, so werden die Drillingswetten zurückgezahlt, sofern der Totalisator keine Trio-Quote errechnet.

Bei der Drillingswette (Trio-Wette) gibt es keine Stallwette.

Finish-Wetten. Bei der Finish-Wette wird gewettet, welche Pferde in den drei dafür im Programm gekennzeichneten Rennen eines Renntages siegen. Die Wette ist gewonnen, wenn die Sieger der drei Rennen richtig vorausgesagt wurden. Ausgezahlt wird die Totalisator-Quote.

Wenn eines der gewetteten Pferde nicht läuft, wird die Finish-Wette als Sieg-Schiebewette behandelt.

Kombinationswetten sind verkürzt geschriebene Einzelwetten.

 
b) Verbindungswetten (Schiebewetten)
 
Dabei handelt es sich um Wetten, die die Vereinbarung enthalten, dass das vorhandene Geld ganz oder teilweise - auch Restbeträge - auf nachfolgende Rennen zur Verwendung kommt. Auch bei der Umstellung von Rennen oder der Teilung eines Rennens, sowie wenn die Wetten irrtümlich in falscher zeitlicher Reihenfolge notiert wurden, werden die Verbindungswetten in der Reihenfolgen gerechnet, wie sie im Zentralrechner gespeichert sind. Bei unterschiedlichen Wettarten wird immer Wettart auf Wettart gerechnet, z.B. Sieg auf Sieg, Platz auf Platz usw. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schiebewetten, die von vornherein über verschiedene Wettarten laufen.

Bei Verbindungswetten werden auch die unter einem halben EURO liegenden Beträge bis zur Höhe des Verbindungsbetrages verrechnet.

Laufen zwei oder mehrere Pferde einer Verbindungswette infolge Doppelbenennung in einem Rennen, gilt für die Berechnung der Siegwette das zuerst geschriebene Pferd. Platzwetten werden wie geschrieben verrechnet.

Bei Wetten, die mit unterschiedlichen Höchstauszahlungen ganz oder teilweise über verschiedene Wettarten, Rennen oder Orte gehen, gilt die niedrigste Höchstauszahlung als vereinbart.

 
C) Feste Wetten
 
Als feste Wette gilt eine Wette, bei der der Auszahlungskurs vom Buchmacher bei Abschluss der Wette gelegt und auf dem Wettschein eingetragen wird. Es steht von vornherein fest, welchen Betrag der Wettnehmer im Gewinnfall ausgezahlt erhält. Eine feste Wette kann auch über Rennen an verschiedenen Plätzen und Tagen abgeschlossen werden.

Die feste Wette geht mit dem Totalisator, d.h., maßgebend für den Gewinnanspruch ist das Rennergebnis, nach welchem der Totalisator Quoten errechnet und auszahlt.

Werden am Totalisator die Wetten aus technischen Gründen zurückgezahlt oder keine Totalisatorwetten angenommen behalten Festkurse ihre Gültigkeit, sofern ein offizielles Rennergebnis festgestellt wird. Dieses ist dann für die Auszahlung maßgeblich. Pferde, die It. Rennordnung ohne Wetten" an den Start kamen, bleiben bei einer Platzierung unberücksichtigt, die Einsätze sind verloren.

Die feste Wette beinhaltet das Risiko, dass sie verloren ist, wenn das betreffende Pferd nicht läuft, ohne Wetten startet oder nicht startberechtigt war. Bei annullierten Rennen behält die Wette Gültigkeit, wenn das Rennen nachgeholt wird. Ansonsten erfolgt Rückzahlung des Wetteinsatzes.

Die Anzahl der zur Auszahlung kommenden Platzwetten richtet sich nach dem Totalisator. Bei der festen Wette gibt es keine Stallwette.

Bei totem Rennen werden die Quoten entsprechend geteilt. Geht ein Pferd allein über die Bahn, erhält der Wettnehmer die halbe Quote ausgezahlt.

Wenn eine Wette irrtümlich zu einer anderen als der derzeit gültigen festen Quote angenommen wird, kommt die zum Zeitpunkt der Annahme tatsächlich gültigen Festquote oder die Totalisatorquote zur Auszahlung. Es gilt die höhere Quote.

 
d) Wetten auf weitere Rennveranstaltungen
 
Grundsätzlich steht es dem Buchmacher frei, Wetten auch auf ausländische Veranstaltungen anzubieten, über die im deutschen Infodienst (AUTOTOTE) keine Renninformationen wie Starterfelder, Startzeiten, Ergebnisse und dergleichen veröffentlicht werden. Der Buchmacher kann nach seinem Ermessen feste Wetten und Wettarten anbieten, die nach seinem Kenntnisstand auch am dortigen Rennbahntotalisator getätigt werden können. Wird eine Wettart wider Erwarten nicht veranstaltet und kommt keine Ersatzquotenregelung in Betracht (gemäß beispielsweise der französischen Drillingswette), wird der Einsatz zurückgezahlt. Auf die Bestimmungen unter l., Nr. 8 sowie unter III. Nr. 3 wird ausdrücklich hingewiesen.

 

 

Auszahlungen
 
1.
Die Höchstauszahlung pro Wettschein ist entweder auf dem ausgedruckten Wettschein oder in einem gesonderten Aushang (Zusatzbestimmungen zu den Wettbedingungen) festgehalten. Bei unterschiedlichen Angaben ist immer die auf dem Wettschein notierte Höchstauszahlung gültig (siehe l. Allgemeines, Absatz 2).
 
2.

Darüber hinaus gibt es ein generelles Gewinnlimit pro Rennen. Dies ist der äußerste Geldbetrag, zu dem der Buchmacher sich je Rennen zu Verlust legt. Das Gewinnlimit pro Rennen beträgt:

Für alle Bahnen der Kategorie 1 gem. III. A), Nr. 11:

für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten):
EURO (in Worten)

 
3. Die Auszahlung der Gewinne kann bis zum Erscheinen des offiziellen Rennberichts zurückgestellt werden.
 
4.
Mindereinsätze, sowie überzahlte Einsätze bei Kombinationswetten werden bei der Errechnung des Gewinns entsprechend prozentual berücksichtigt. Eine Nachzahlung von Mindereinsätzen, bzw. eine Rückzahlung überzahlter Einsätze ist ausgeschlossen.
 
5.
Eine Auszahlung des Gewinns kann bei Überschreiten des Betrages von 1.000,00 EURO auf den kommenden Werktag zurückgestellt werden oder unbar erfolgen.
 
6.
Die Rückerstattung des Aufschlages für Wetten über Pferde, die nicht gelaufen sind, kann nur innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Wettnehmer nur noch Anspruch auf Erstattung des reinen Einsatzes und zwar bis zum Ablauf der Frist von 30 Tagen (gem. Ziff. 2).
 
7.
Wer den Wettschein vorlegt, hat Anspruch auf Gewinnauszahlung. Der ausgezahlte Gewinnbetrag entwertet den Wettschein. Maßgeblich hierfür ist der entsprechende Auszahlungsvermerk des Zentralrechners, wodurch eine nochmalige Auszahlung ausgeschlossen ist.
 
8.
Stornierte Wettaufträge werden durch entsprechenden Vermerk im Zentralrechner entwertet.
 
9.

Ein bereits ausgezahlter Gewinn schließt sowohl das Recht des Wettnehmers wie auch des Buchmachers aus, bei nachträglicher Änderung infolge falscher Berichterstattung eine Nach-, bzw. Rückzahlung zu verlangen.

 
10.
Grundsätzlich wird ein Wettschein von oben nach unten gerechnet, also wie er ausgedruckt ist. In welcher Reihenfolge die Pferde gelaufen sind, ist daher ohne Einfluss.
 
11.

Wird eine der folgenden Wettarten am Totalisator nicht getroffen, zahlt der Buchmacher ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator (z.B. beliebige Reihenfolge) für die richtig getroffene Wette unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstauszahlung pro Wettschein und des Gewinnlimits pro Rennen die Ersatzquoten It. nachfolgender Tabelle. Alle anderen Wetten sind beim Buchmacher verloren. Ersatzquoten:

A. Für alle Bahnen der Kategorie 1, das sind die Bahnen:

 
  Siegwette
1.000 für 10
 
  Platzwette
max. 500 für 10
 
  Zwillingswette
25.000 für 10
 
  Platzzwillingswette
25.000 für 10
 
  Zweierwette
25.000 für 10
 
 
  Drillingswette
50.000 für 10
 
  Dreierwette
50.000 für 10
 
  Finishwette
... für 10
 

 

 

Auszahlungslimitierungen
 
1.
Die Höchstauszahlung pro Wettschein ist entweder auf dem ausgedruckten Wettschein oder in einem gesonderten Aushang (Zusatzbestimmungen zu den Wettbedingungen) festgehalten. Bei unterschiedlichen Angaben ist immer die auf dem Wettschein notierte Höchstauszahlung gültig (siehe l. Allgemeines, Absatz 2).
 
2.

Darüber hinaus gibt es ein generelles Gewinnlimit pro Rennen. Dies ist der äußerste Geldbetrag, zu dem der Buchmacher sich je Rennen zu Verlust legt. Das Gewinnlimit pro Rennen beträgt:

Für alle Bahnen der Kategorie 1 gem. III. A), Nr. 11:

für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten):
EURO (in Worten)

und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-,Drillings- und Tiercéwetten):
EURO (in Worten)

 

Für alle Bahnen der Kategorie 2 gem. III. A), Nr. 11:

für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten):
EURO (in Worten)

und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten):
EURO (in Worten)

 

Für alle Bahnen der Kategorie 3 gem. III. A), Nr. 12 sowie übrige Rennen:

für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schie-bewetten):
EURO (in Worten)

und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-,Drillings- und Tiercéwetten):
EURO (in Worten)

Übersteigt die Summe der Auszahlungen für getroffene Wetten pro Rennen das Gewinnlimit zuzüglich der in diesem Rennen getätigten Einsätze, findet eine anteilige Kürzung der Auszahlungsbeträge entsprechend dem nachfolgenden Rechenbeispiel statt:

Wenn das Gewinnlimit bei einem Rennen € 20.000,- und die der Wettartgruppe entsprechenden Einsätze bei diesem Rennen € 12.300,- betragen, beläuft sich die mögliche Gesamtauszahlung für dieses Rennen auf diese Wettartengruppe höchstens auf € 32.000,-.

Bei 19 Auszahlungen à € 3.400,- aufgrund entsprechend getroffener Wetten würde der gesamte Auszahlungsbetrag € 64.000,- betragen. Dieser Betrag übersteigt die höchstmögliche Auszahlung pro Rennen um 100 %, so dass eine Halbierung aller 19 Gewinn-Auszahlungen stattfindet.

Die vorstehende Regelung über eine Begrenzung der Auszahlung pro Rennen gilt nicht für die Auszahlung pro Wettschein bis zu € 300,-. Derartige Auszahlungen werden in jedem Fall ungekürzt vorgenommen und haben keinen Einfluss auf die Errechnung der Auszahlung pro Rennen, bzw. der ggf. anteilig zu kürzenden Auszahlungsbeträge.

Jedem Wettnehmer, der von der Begrenzung der Auszahlung pro Rennen betroffen ist, steht ein Auskunftsrecht des Inhaltes zu, sofort nach Bekanntgabe der Quoten die computermäßigen Rechenausdrucke, bzw. die Originalwettscheine des Buchmachers einzusehen, um sich von der richtigen Berechnung des ggf. gekürzten Auszahlungsbetrages persönlich zu überzeugen.

Neben der Anrufung des Deutschen Buchmacherverbandes hat der Wettnehmer das Recht, von dem Buchmacher schriftlich zu verlangen, die computermäßigen Rechenausdrucke, bzw. die Originalwettscheine einem von der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) zur Prüfung zu überlassen. Wer die Kosten der Überprüfung zu tragen hat, entscheidet der Sachverständige.

 

 

Wettvermittlung
 
1.
Der Buchmacher handelt im Rahmen der Wettvermittlung aufgrund seiner Buchmachererlaubnis auch als Vermittler von Rennwetten. Er ist in dieser Tätigkeit Erklärungsbote für den die Wette haltende Wettunternehmer. Der die Wette abschließende (haltende) Wettunternehmer einer vermittelten Wette kann ein Totalisatorunternehmen oder ein anderer Buchmacher sein.
 
2.

Für Wettscheine, die mit dem Vermerk „Wettvermittlung - siehe Aushang" versehen sind, gilt:

der Buchmacher ist Erklärungsbote des entsprechenden Totalisatorunternehmens. Der Totalisator tritt in eigenem Namen auf. Die Wette wird an den Totalisator weitergeleitet. Es gelten die aushängenden Wettbedingungen des Totalisators.

 
3.

Für Wettscheine, die mit dem Vermerk „Wettagentur für ..................... " versehen sind, gilt:

der Buchmacher ist Erklärungsbote des die Wette haltenden Buchmachers. Der abschließende Buchmacher tritt in eigenem Namen auf. Die Wette wird an:


mit Sitz in weitergeleitet.

Nachrichtlich teilt der vermittelnde Buchmacher mit, dass auch der die Wette haltende Buchmacher die aushängenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Wettbedingungen)" für den Wettbetrieb als verbindlich anerkennt und sich dieser Regelung unterwirft.

 
4.
Der Wettnehmer ist verpflichtet, seinen durch den Computer ausgedruckten Vermittlungswettschein sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen (insbesondere nach erfolgtem Start) können nicht berücksichtigt werden, da die Wette sofort weitergeleitet wird.
 
5.

Eine Haftung des vermittelnden Buchmachers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung des Buchmachers für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Buchmachers beruhen.

Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Buchmachers steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Buchmachers gleich.

 

 

Wettstreitigkeiten
 
1.
Bei Wettstreitigkeiten kann vom Wettnehmer der Deutsche Buchmacherverband Essen e.V., Moorenstr. 23, 45131 Essen zum Zwecke der Schlichtung angerufen werden.
 
2.

Bei Streitigkeiten über Tatsachen betreffend die Wette, das Wettergebnis bzw. die Berechnung der Auszahlungsquote kann der Wettnehmer darüber hinaus einen auf seinen Anfrage von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Schiedsgutachter anrufen, der dann nach Anhörung, auch der anderen Partei, die streitige Tatsachenfrage entscheidet. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide Parteien verbindlich, sofern sie nicht offenbar unrichtig ist. Die Kosten des Schiedsgutachters trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Schiedsgutachten ausfällt.

 
3.

Vorstehende Regelung bei Wettstreitigkeiten gilt entsprechend auch für den Fall einer Wettvermittlung gemäß vorstehender Ziff. IV 3. Nachrichtlich teilt der vermittelnde Buchmacher mit, dass auch der die Wette haltende Buchmacher vorstehende Regelung zur Behandlung von Wettstreitigkeiten als verbindlich anerkennt und sich dieser Regelung unterwirft.

 
4.
Von den vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Wettnehmers oder des Buchmachers, den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten, unberührt.

 

 

Regelungen für GB
 
1.
Die Auszahlung für GB-Rennen erfolg: nach den Buchmacher-Schlusskursen, die in Quoten für 10 umgerechnet werden (SP), wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Bei totem Rennen erfolgt entsprechend Teilung von Einsatz und Gewinn. Werden in einem Rennen keine SP's bekanntgegeben, so werden sämtliche Einsätze auf alle Wettarten zurückgezahlt. In GB gibt es keine Stallwette.
 
2.

Quotenkürzung: Wird in GB-Rennen ein Pferd am Start zurückgezogen (with-drawn), so werden die Starting-Preise entsprechend gekürzt, wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Die gekürzten Quoten kommen auch bei allen aus den SP's errechneten Quoten zur Anwendung. z.B. Platz-, Zweier - und Dreierwette. Maßgeblich für die Höhe der Quotenkürzung ist die Anzeige im SIS - System. Gekürzt wird ausschließlich der Gewinn-Anteil und nicht der Einsatz.

Beispiel:
Quote 5:1 = entspricht 60 für 10 - (Quotenkürzung 20% =) 4:1 entspricht 50 für 10

 
3.

Die Auszahlung der Platzwetten richtet sich in GB nach Sieg-Schlusskurs (SP), und zwar werden gezahlt:

 
  bei 4 bis 7 Pferden
1/4 der Odds (2 Plätze)
  bei 8 und mehr Pferden 1/5 der Odds (3 Plätze)
  bei 16 und mehr Pferden
1/5 der Odds (4 Plätze)
     
  Wenn in einem Rennen ein Auffavorit platziert ist (Quote unter 20 für 10) gibt es besondere Platzquoten:
 
  bei 4 bis 7 Pferden
1/7 der Odds (2 Plätze)
  bei 8 und mehr Pferden
1/8 der Odds (3 Plätze)
  bei 16 und mehr Pferden 1/8 der Odds (4 Plätze)
 
 

Der 4. Platz ab 16 Pferden kommt in GB nur zur Auszahlung, wenn es sich um ein Handicap-Rennen handelt und für den 4. Platz im SIS-Textsystem ein Sieg-Schlusskurs bekanntgegeben wird.

Alle Platzwetten über den 4. Platz hinaus sind verloren, auch wenn ein fünfter Sieg-Schlusskurs im SIS-Textsystem bekanntgegeben wird.

Bei totem Rennen erfolgt entsprechende Teilung.

Ist in einem Rennen die erste oder zweite Platzquote höher als die Zweierwetten-Quote, kommt für die entsprechende Platzquote die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung.

Ist in einem Rennen die dritte Platzquote höher als die Dreierwetten-Quote, kommt für die dritte Platzquote die Dreierwetten-Quote zur Auszahlung.

 
4.

Zweierwetten für GB-Rennen ab 3 Startern

Bei den Zweierwetten kommen die Quoten der englischen Buchmacher (CSF) zur Auszahlung. Gibt es in einem Rennen keine CSF-Quote oder weniger als drei Starter, werden alle Einsätze zurückgezahlt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist der Einsatz offen und die Wette zurückzuzahlen.

Kommt in einem Rennen nur ein Pferd durch das Ziel, wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren (siehe SIS-Textsystem).

 
5.

Dreierwetten ab 4 Startern

Die Berechnung der Dreierwetten erfolgt auf Grundlage der SP's der englischen Buchmacher, die in Quoten für 10 umgerechnet werden (SP). Werden nur zwei SP's bekanntgegeben, kommt die entsprechende letzte Show-Quote (Eventual-Quote) zur Anrechnung.

Die SP's für den zweiten und dritten Platz werden nur bis zu folgenden Werten angerechnet:

 
  4 bis 6 Starter
150
  7 bis 9 Starter 200
  10 bis 12 Starter
300
  mehr als 12 Starter 500
 
 

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Dreier-Quote = SP1 x (1 : (((1:SP2): 0,1 - :SP1)) x ((1-SP3):(0,1 – 1: SP1 – 1: SP“))))

 
  Beispiel:  
 
  Startingpreis des Siegers 5 : 1 SP1 = 60
  Startingpreis des Zweiten
9 : 1 SP2 = 100
  Startingpreis des Dritten
7 : 1 SP3 = 80
 
 
Dreier-Quote = 60 x (1:(((1:100):(0,1- 1:60)) x ((1:80):(0,11 - 1:60 - 1:100)))). Ergibt eine Dreierwetten-Quote von 3.333 für 10.

Laufen in einem Rennen weniger als 10 Pferde, ist die Dreierwetten-Quote auf das x-fache der Zweierwetten-Quote limitiert, wobei x die Anzahl der gelaufenen Pferde ist.

Die hiernach berechnete Dreierwetten-Quote gilt für 10. Bei totem Rennen werden für die verschiedenen Einlaufe Dreierwetten mit den entsprechenden SP-Quoten errechnet. Starten in einem Rennen weniger als 4 Pferde (Irland 8 Starter), werden alle Dreierwetten des entsprechenden Rennens zurückgezahlt, sofern im SIS-System keine Tricast-Quote veröffentlicht wird. Für die oeim Buchmacher getätigten Dreierwetten für GB gelten die nach oben angegebener Formel errechneten Quoten, es sei denn dass im SIS-System eine Tricast-Quote (TC) bekanntgegeben wird. In diesem Fall kommt für die Dreierwetten-Quote die TC-Quote zur Auszahlung.

Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durchs Ziel, kommt die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung.

Kommt in einem Rennen nur ein Pferd durch das Ziel, wird die Siegwette ausgezahlt.

Kommt in einem Rennen kein Pferd durch das Ziel, werden die Einsätze zurückgezahlt

 
6.

Placepotwette

Die Placepotwette läuft jeweils über die ersten 6 Rennen eines Rennplatzes bei den englischen Veranstaltungen. Die gewetteten Pferde müssen als Platzpferde durchs Ziel laufen. Bei weniger als 7 Startern gelten nur die ersten beiden Plätze. Bei weniger als 5 Startern muss der Sieger genannt werden. Ist eines der angegebenen Pferde Nichtstarter, tritt automatisch der Toto-Favorit an diese Stelle. Gibt es mehrere gleiche Toto-Favoriten, gilt das Pferd mit der niedrigsten Startnummer.

 

 

Regelungen für USA
   
1. a) win
b) place
c) show
d) exacta
e) quinella
f) trifecta
= Siegwette
= Platzwette bis 7 Starter. Auszahlung auf die ersten beiden platzierten Pferde.
= Platzwette ab 8 Startern. Auszahlung auf die ersten drei platzierten Pferde.
= Zweierwette
= Zwillingswette
= Dreierwette
.  
Wenn am Totalisator keine Trifecta-Wette veranstaltet wird, erfolgt die Berech- nung nach der Formel für die französische Tiercé-Wette
  g) Stallregel für USA
 
 

Im Rennprogramm sind Ställe auf zwei unterschiedliche Arten deklariert.

Einmal mit Nummern wie z.B. 1 und 1a

Einmal mit Nummern wie z.B. 12F und 13F (F = Field).

Die Regeln sind in beiden Fällen die selben. Gewettet werden kann in jedem Fall nur der Stall, und zwar in sämtlichen Wettarten also auch in der Zweier- und Dreierwette. Das bedeutet, wenn man z.B. das Pferd 13F wetten möchte, muss man auf dem Wettschein das Pferd 12 ankreuzen. Für den Wettnehmer ergibt sich daraus z.B. bei einem Starterfeld von 14 Pferden, dass nicht 14 Pferde als Starter angegeben werden, sondern nur 12 Pferde, da die Pferde 13F und 14F nur über das Pferd 12 gewettet werden können, und zwar wiederum in sämtlichen Wettarten.

Nehmen wir den Fall an, es laufen die Pferde 12F, 13F und 14F als Erster, Zweiter und Dritter ein, bekommt derjenige, der den Stall 12 gewettet hat, einmal die Siegquote und einmal die Platzquote. Alle anderen Sieg- und Platzwetten sind verloren. Für die Zweierwette bekommt derjenige Geld, der Pferd 12 an erster Stelle und das vierte Pferd an zweiter Stelle gesetzt hat.

Bei der Dreierwette würde derjenige Geld bekommen, der Pferd 12 an erster, das vierte Pferd an zweiter und das fünfte Pferd an dritter Stelle gesetzt hat. Falls kein Stallpferd platziert ist, wird auf die ersten drei Pferde ausgezahlt.

 

 

Ergänzungen
 
Es gelten folgende Ergänzungen zu den Geschäftsbedingungen in der Fassung März 2002 bezüglich der auszufüllenden Bestimmungen (Vertragsbestandteile):
 
1. Allgemeines  
 
  Mindesteinsätze pro Wette: 50 Cent (0,50 €)
  Mindesteinsätze pro Wettschein: 2 €
 
3. Auszahlung  
 
  A) Allgemein, Nr. 11  
 
  Rennveranstaltung Kategorie 1:
  Baden-Baden, Hamburg-Horn, Köln & französische PMU-Hauptplätze tagsüber/abends & GB, Irland und Südafrika-Hauptplätze (Live).
 
  Rennveranstaltung Kategorie 2:
  Übrige NRW-Galopprennbahnen außer Köln sowie Hoppegarten, Hannover, Bremen, Frankfurt, München-Riem (Galopp), Bad-Harzburg, Bad-Doberan, Gelsenkirchen (Trab), Recklinghausen, HH-Bahrenfeld, Dinslaken, Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Mannheim & USA & Italien & PMU-Nebenplätze tagsüber/abends & GB, Irland und Südafrika-Nebenplätze (Audio).
 
  Rennveranstaltung Kategorie 3:
  Berlin-Mariendorf, Berlin-Karlshorst, Mönchengladbach, München-Daglfing, München-Riem (Trab), Pfaffenhofen, Straubing, Elmshorn & Zweibrücken, Herxheim, Walldorf, Warendorf, Verden & alle Klasse-B Rennen, Halbblut-, Araber- und Trabrennen, die auf Gras veranstaltet werden und alle übrigen in- und ausländische Rennveran-staltungen, die nicht in Kategorie 1 oder 2 aufgeführt sind.
 
 
  D) Auszahlungslimitierungen, Nr. 2 (Gewinnlimit pro Rennen)
 
  Rennveranstaltungen Kategorie 1:
  • für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten): € 20000,- (in Worten: zwanzigtausend)
• und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten): € 30000,- (in Worten: dreißigtausend)
 
  Rennveranstaltungen Kategorie 2:
  • für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten): € 10000,- (in Worten: zehntausend)
• und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten): € 15000,- (in Worten: fünfzehntausend)
 
  Rennveranstaltungen Kategorie 3:
  • für alle einfachen Wetten (Sieg-, Platz-, Ita-, Wenngeld- und Schiebewetten): € 5000,- (in Worten: fünftausend)
• und für alle anderen Wettarten (Zweier-, Dreier-, Zwillings-, Platzzwillings-, Drillings- und Tiercéwetten): € 5000,- (in Worten: fünftausend)
 
4. Wettvermittlung  
 
  Nr. 3
Vermittelte Buchmacherwetten werden an die Firma Digibet Ltd., 98 Mainstreet in Gibraltar weitergeleitet.
 
 
Der Buchmacher „Albers Wettannahmen GmbH“ ist Mitglied im "Sicherungsfond für die Auslandswettvermittlung (SAV), Berlin. Hannover, den 25. August 2004